Das Dekret Nr. 54/2026 vom 9. Februar, das einige Bestimmungen anderer Dekrete im Bereich Wohnungswesen und Immobiliengeschäft ändert und ergänzt, enthält mehrere Neuerungen. So wurde die Zuständigkeit für die Bestätigung des Einkommens von den Volkskomitees auf Gemeindeebene auf die Gemeindepolizei am Ort des ständigen Wohnsitzes, des vorübergehenden Aufenthalts oder des aktuellen Aufenthaltsorts der Bürgerinnen und Bürger übertragen.
Konkret bedeutet das: Wenn jemand vorübergehend in einer Region lebt und arbeitet – oder wenn jemand wie Arbeiter*innen, Studierende oder Geringverdienende dort einen ständigen Wohnsitz hat – und nach den politischen Vorgaben eine Sozialwohnung kaufen möchte, dann muss diese Person eine Bestätigung durch die Polizei der betreffenden Gemeinde erhalten. Das wirft die Frage auf, ob die Verlagerung dieser Aufgabe zur Gemeindepolizei funktional und hinsichtlich der Arbeitskapazität tatsächlich sinnvoll ist – zumal die Verantwortung der Polizei primär in der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung liegt, während andere Bereiche wie Finanzen, Steuern und Einkommen weiterhin in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden (Volkskomitees) fallen.
Am Ende zeigt sich: Im „Zeitalter des Aufbruchs“, zusammen mit der „Hưng-Yên-isierung“, kommt auch eine „Polizeiherrschaft“ – immer mehr Funktionen, Befugnisse und Ressourcen werden bei der Polizei auf allen Ebenen „kumuliert“. Von der Verwaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verschiebt sich das hin zu einem System der umfassenden Kontrolle der gesamten Bevölkerung in nahezu allen Bereichen. Das Zeitalter der „Tô-Dynastie“ hat erst begonnen, doch schon jetzt bekommen die Menschen „Ein-Schalter-Verwaltung“ zu spüren – allerdings als „Schalter der Polizeigewalt“!











